Unsere Fischereistrecke - der Rhein zwischen Laufenburg und Felsenau, Revier Nr. 6 und 7

Die Fischerzunft der Stadt Laufenburg ist zurzeit Pächterin der Aargauischen Fischenzreviere Nr. 6 und 7 nach der Schonstrecke des Kraftwerkes Laufenburg bis zur Einmündung der Aare in den Rhein bei Felsenau, Länge ca. 19 Kilometer.

 

Unsere Fischereistrecke ist landschaftlich abwechslungsreich. Zwei Stauwehre (Laufenburg und Albbruck-Dogern) stauen den Rhein auf diesem Abschnitt auf. Das Stauwehr von Albbruck-Dogern (auf Schweizer Seite auf Höhe Leibstadt) trennt zugleich das Revier 6 (Strecke Laufenburg bis unterhalb Stauwehr) vom Revier 7 (oberhalb Stauwehr bis zur Aaremündung bei Felsenau). Flache Kiesbereiche (bei den Bacheinmündungen Etzger- und Sulzerbach), wechseln sich mit tieferen Bereichen ab. Städtisches Gebiet bei Laufenburg (der Rhein trennt hier die Schweizer Seite von Laufenburg von der deutschen Seite), wechselt sich mit natürlichem Ufer ab. Der Altrhein zwischen Schwaderloch und Leibstadt beherbergt den Auenwald Rossgarten mit der Insel Bernau, welcher von nationaler Bedeutung ist.

 

Ein paar Eindrücke von unserer Strecke vermitteln die Bilder unten auf dieser Seite und die Fotos unter > Bildergalerie > Gewässer > Der Rhein, Revier 6 + 7.

 

Unsere Strecke zählt zur Barbenregion, an gewissen Stellen weist sie auch Merkmale der Äschenregion auf.

 

Im Jahr 2019 wurden unter anderem folgende Fischarten in unserem Rheinabschnitt gefangen: Äsche, Egli (Flussbarsch), Forelle, Hecht, Wels, Aal, Alet, Barbe, Brachsme, Karpfen und Rotauge

 

Beliebte Angeltechniken sind unter anderem das "Setzen" mit der Grundrute, das Fischen mit dem Zapfen oder das Spinnfischen. Auch das Fliegenfischen oder das Angeln mit dem Boot (nicht auf der ganzen Strecke erlaubt) wird betrieben.

 

Der Preis der Karten wird alljährlich am Hauptbot festgesetzt. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt derzeit (Stand 1.1.2023) Fr. 60.00. Bei den Karten wird zwischen im Kanton Aargau wohnhaften Personen (Fr. 70.00) und ausserhalb des Kantons Aargau wohnhaften Personen (Fr. 90.00) unterschieden. Nichtmitglieder sind Personen, welche nicht Mitglied der Fischerzunft werden wollen und somit keine Arbeitsleistungen erbringen müssen oder können. Sie zahlen zurzeit Fr. 200.00. Für den Erwerb der Fischerkarte ist der SaNa-Ausweis notwendig. Weitere Informationen zu den Fischereikarten unter > Informationen > Fischereikarten.

 

Die Inhaber der Karten sind verpflichtet die Fischerei sportgerecht auszuüben. Es gelten die Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Fischereirechtes.

Kartenabschnitt Fischenz Nr. 6

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Kartenabschnitt Fischenz Nr. 7

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Der Rhein bei Rheinsulz. (Foto CC)
Der Rhein bei Rheinsulz. (Foto CC)
Der Rhein von der Hochrheinbrücke aus gesehen. Blickrichtung Flussaufwärts in Richtung Rheinsulz. (Foto CC)
Der Rhein von der Hochrheinbrücke aus gesehen. Blickrichtung Flussaufwärts in Richtung Rheinsulz. (Foto CC)
Der Rhein bei Etzgen. Die kleine Insel und Kiesbänke prägen das Bild. (Foto CC)
Der Rhein bei Etzgen. Die kleine Insel und Kiesbänke prägen das Bild. (Foto CC)
Der Altrhein bei Schwaderloch. Sandbänke prägen hier das Bild. (Foto CC)
Der Altrhein bei Schwaderloch. Sandbänke prägen hier das Bild. (Foto CC)

Weitere Bilder von unserer Fischereistrecke am Rhein gibts unter > Bildergalerie > Gewässer > Der Rhein, Revier 6+7